: FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die Anmeldung für die Kinderkrippe erfolgt, wenn der Betreuungsvertrag unterzeichnet und das Depot bezahlt wurde. Der Platz gilt als definitiv, sobald diese Schritte abgeschlossen sind.
Eltern dürfen kranke Kinder (z.B. hohes Fieber oder ansteckende Krankheiten) nicht in die Kinderkrippe bringen. Sollte ein Kind während des Aufenthalts erkranken, werden die Eltern umgehend benachrichtigt und gebeten, das Kind abzuholen.
Die Eingewöhnungsphase dauert etwa 2 Wochen. Sie beginnt mit einer langsam zunehmenden Präsenzzeit des Kindes in der Kinderkrippe. Die Eingewöhnung wird mit einer Pauschale von CHF 300.- berechnet.
Die Krankenkasse sowie die Unfall- und Haftpflichtversicherung des Kindes sind Sache der Eltern. Für Beschädigung oder Verlust von persönlichen Wertgegenständen haftet die Kinderkrippe nicht.
Eltern sollten ihr Kind so früh wie möglich abmelden, wenn es aufgrund von Krankheit, Ferien oder anderen Gründen abwesend ist.
Der Monatsbeitrag wird am 28. des Vormonats per Dauerauftrag, halbjährlich (1,5% Rabatt) oder jährlich (3% Rabatt) auf das Konto der Kinderkrippe überwiesen. Auch bei Ferienabwesenheit oder Krankheit ist der Monatsbeitrag in voller Höhe zu bezahlen.
Der Platz kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung muss per eingeschriebenem Brief erfolgen, und der Vertrag endet zum Ende des Kalendermonats. Wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird, wird der Monatsbeitrag für die Dauer der Frist weiterhin berechnet.
Ja, wenn mehrere Kinder einer Familie die Kinderkrippe besuchen, gewähren wir einen Geschwister-Rabatt von 10% auf den ordentlichen Tagestarif. Der Rabatt wird auf den jeweils tieferen Betrag angewendet und ist nur gültig, solange alle Geschwister die Kinderkrippe besuchen.
Wenn Eltern zusätzlich zur regulären Betreuung zusätzliche Betreuungstage wünschen, kann dies nach Absprache mit der Krippenleitung organisiert werden. Zusätzliche Betreuung wird extra berechnet.
Ja, vor dem definitiven Eintritt ist ein Depot von CHF 1'000.- zu bezahlen. Für jedes weitere Kind wird ein Depot von CHF 900.- fällig. Dieser Betrag wird bei Auflösung des Betreuungsvertrags ohne Zinsen zurückerstattet, sofern keine andere Lösung für das Kind gefunden wird.